KOSTEN:
Therapieeinheit à 50 Minuten € 100,–
Erstgespräch à 50 Minuten € 100,–
Es besteht die Möglichkeit, sich einen Teil der Therapiekosten pro Einheit von Ihrer Krankenkasse rückerstatten zu lassen. Die ersten 10 Einheiten werden von den Kassen ohne Antrag genehmigt. Es muss lediglich eine Bestätigung des praktischen Arztes beigebracht werden.
Für alle weiteren Einheiten muss ein Antrag auf Kostenzuschuss, welcher gemeinsam mit Ihnen ausgefüllt wird, bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden. Die Begründung der Behandlungsbedürftigkeit sowie eine Diagnoseerstellung ist hier erforderlich.
ÖGK: Zuschuss € 31,50 SVS: Zuschuss: € 45,–
KFA: Zuschuss € 28,– SVS Bauern: Zuschuss € 50,–
BVA: Zuschuss € 40,–
ABSAGEREGELUNG:
Vereinbarte Termine können spätestens 24 Stunden vor dem Termin per Mail, Telefon, SMS oder Mailbox abgesagt werden, ansonsten ist das Honorar in voller Höhe zu entrichten.
Im Falle des Zuspätkommens kann die Therapieeinheit nicht verlängert werden.
Verschwiegenheit gehört zu den Pflichten der Psychotherapeuten und ist auch gesetzlich verankert.